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RaabaGrambach 320

Marktgemeinde Raaba-Grambach
Josef-Krainer-Straße 40, 8074 Raaba-Grambach
Tel.: +43 316 40 11 36 | Fax: -190 | gde@raaba-grambach.gv.at

Neue Information: Einheitliche PLZ

Wie die Österreichische Post AG mitgeteilt hat, ist ab sofort, die Postfiliale 8074 Raaba-Grambach (Dr.-Auner-Straße 2) die Benachrichtigungsfiliale des gesamten Gemeindegebietes der Marktgemeinde Raaba-Grambach.
Die Postfiliale 8074 dient jedoch nur dann als Benachrichtigungsfiliale, sofern die Brief- oder Paketsendung mit der PLZ 8074 vermerkt ist. Sämtliche Sendungen mit der PLZ 8071 werden weiterhin in der Postfiliale 8071 Hausmannstätten hinterlegt.
Bitte beachten Sie die Frist des von der Gemeinde eingerichteten Nachsendeauftrages (30.06.2017)

vorhergehender Bericht von Anfang Jänner 2017:

Auf mehrfachen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere des Ortsteiles Grambach und der betroffenen Straßenzüge in Raaba, hat der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss gefasst, ab 01.01.2017 für das gesamte Gemeindegebiet die einheitliche Postleitzahl 8074 zu führen. Die Änderung der Postleitzahlen hat für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Firmen, der jetzigen Postleitzahlen 8071 und 8302 die Folge, dass ab 01.01.2017 die Postleitzahl 8074 zu führen ist.

Laut Auskunft der Post bleibt die Benachrichtigungsfiliale (zB für Pakete oder RSB-Briefe) für den Ortsteil Grambach vorerst weiterhin die Postfiliale in Hausmannstätten.

Die neuen Meldebestätigungen werden zentral im Laufe der dritten bzw. vierten Jännerwoche 2017 versandt.

Bekanntgabe der Postleitzahlenänderung durch die Bürgerin und den Gemeindebürger:

Arbeitgeber, AMS, Pensionsversicherung (diese leiten die Adressänderung weiter an die zuständige Krankenkassa)KFZ-ZulassungsstelleBank- bzw. Kreditinstitut, Bausparkassen, Versicherungen (zB. Zusatzversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung), Telefon- u. Internetanbieter, Strom, Wasser, Heizung, GIS, Ihrem zuständigen Finanzamt, etc.sonstige Mitgliedschaften, Vereine, Kundenkarten usw.

Für den Führerschein, Reisepass oder Personalausweis ist keine Bekanntgabe der Postleitzahlenänderung erforderlich.

Die Beantragung eines Nachsendeauftrages bei der Post ist in diesem Fall nicht notwendig, da sämtliche Informationen direkt von der Marktgemeinde an die Post übermittelt werden.
ACHTUNG: Der automatisch eingerichtete Nachsendeauftrag endet nach sechs Monaten, dh. mit 30.06.2017.


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