Keine Brauchtumsfeuer erlaubt
Laut der Brauchtumsfeuerverordnung 2011, LGBl. Nr. 22/2011 i.d.g.F. darf in Raaba-Grambach nur ein Brauchtumsfeuer entfacht werden, das von der Gemeinde genehmigt wird. Dieses genehmigte Osterfeuer ist das des Event- und Kulturvereines (EKVRG) am 19. April 2025 ab 19.00 Uhr beim Sportzentrum Raaba.