Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes
Bitte lesen Sie nachfolgend alle Informationen zum möglichen Zuschuss von einmalig EUR 400,00 je Haushalt und der Antragsstellungsfrist bis zum 31.10.2023. .
Zweck & Höhe der Förderung:
Durch diesen einmaligen Zuschuss (EUR 400,00 je Haushalt) sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden.
Fördernehmer:innen
Berechtigt für den Bezug des Zuschusses sind alle Haushalte, welche
A1 in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Sozialunterstützung;
A2 in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Wohnunterstützung;
A3 in der Förderperiode 2022/2023 den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark bezogen haben;
oder dem definierten Förderungsvoraussetzungen entsprechen. (A4)
Einkommensvoraussetzungen
Für Haushalte darf ein Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022 von EUR 30.734,00 nicht überschritten werden.
Auszahlung und Abwicklung
* Automatische Auszahlung Fördernehmer:innen gemäß A1 – A3 bekommen die Förderung automatisch überwiesen; eine Antragstellung ist nicht erforderlich
* Antragstellung mittels Online-Formulars: Die Förderung an Fördernehmer:innen gemäß A4 erfolgt nach Antragstellung mittels dem Online-Formular des Landes Steiermark. Als Frist für die Antragstellung gilt der 31.10.2023.Der Antrag kann alternativ im Gemeindeamt gestellt werden (Lichtbildausweis!) www.soziales.steiermark.at
Die genauen Richtlinien finden Sie pdf hier (443 KB) (einfach klicken).