Neuerungen bei Photovoltaik-Förderungen
In der Gemeinderatssitzung vom 16. März 2022 kam es zu einer Neuerung – nämlich einer Staffelung bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen. Die Förderung kann von natürlichen sowie juristischen Personen beantragt werden.
Für Antragstellungen ab dem 17. März 2022 gilt:
Förderbestimmungen:
Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen mit Einspeisung
Fördervoraussetzung: Antragsformular, Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung, Nachweis der Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung, Nachweis des Einbaus einer Fachfirma (im Einzelfall können weitere Nachweise eingefordert werden); .
Höhe der Förderung:
- Euro 250,00 pro kWp (0 bis max. 10 kWp)
- Euro 200,00 pro kWp (mehr als 10 bis einschließlich 20 kWp)
- Euro 150,00 pro kWp (mehr als 20 bis einschließlich und max. 50 kWp)
Falls Sie keine integrierte Stromeinspeisung haben, können Sie weiterhin die Stromspeicher-Förderung für Photovoltaik-Anlagen in Anspruch nehmen.
Weiterführende Links und Downloads: