Gebührenbremse
Der vom Bundesministerium für Finanzen gewährte und vom Land Steiermark errechnete einmalige Zweckzuschuss in Höhe von gesamt Euro 79.139,00 gelangt bei der dritten Quartalsvorschreibung zur Auszahlung. Dieser Zweckzuschuss dient für private Personen zur anteiligen Finanzierung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen im Jahr 2024. Die jeweilige Gutschrift wird im Verhältnis zu den Erträgen der Vorschreibung der Müllgrundgebühr des 2. Quartals 2024 errechnet und beläuft sich auf rund Euro 33,00 je Nutzungseinheit.
Fotocredit: Alexa/Pixabay